Die erste große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt fällte heute ihr Urteil. Sie befand, dass der 30-jährige schuldunfähig sei. Und zwar aufgrund einer - so die Urteilsbegründung - posttraumatischen Belastungsstörung. Diese wurde durch Ereignisse ausgelöst, die der Armenier während seines Kriegsdiensteinsatzes an der Front erlebt hatte. Besonders belastet habe ihn der Tod eines seiner Kameraden, der direkt vor seinen Augen erschossen wurde.
Weiter ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Denn wenn die Persönlichkeitsstörung von Arman P. nicht angemessen behandelt wird, ist laut dem psychiatrischen Gutachten erneut von kriminellen Handlungen auszugehen.